Amtsgericht Neunkirchen 
 


 


 

Information bezüglich der Bekanntmachung von Zwangsversteigerungsterminen 

 

Es wird mitgeteilt, dass für die Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine folgende Neuregelung gilt:

Die Terminsbestimmungen werden ab dem 1. Juli 2008 im Zwangsversteigerungsportal öffentlich bekannt gemacht. Die Internet-Adresse lautet: www.zvg-portal.de

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Gemeinsames Mahngericht Rheinland-Pfalz-Saarland in Mayen:

Ab dem 1. April 2005 ist für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides ausschließlich das

 

Gemeinsame Mahngericht  

Rheinland-Pfalz-Saarland

St. Veit-Straße 38

56727 Mayen

 

 zuständig.

Anträge können ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Verwendung der maschinenlesbaren Formulare gestellt werden. Anlagen sind keine beizufügen. Gerichtsgebühren sind nicht im Voraus zu zahlen. Anträge, die ab dem 01.04.2005 an saarländische Amtsgerichte gerichtet sind, sind nicht fristwahrend.

Nähere Informationen finden Sie auch im Internet:

Ministerium der Justiz

Amtsgericht Mayen - Gemeinsames Mahngericht

 

Bereitschaftsdienst

Beim Amtsgericht Saarbrücken ist für alle Amtsgerichte des Saarlandes ein zentraler richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist zuständig, soweit und solange es sich um Geschäfte handelt, für die während der Bereitschaftsdienstzeiten eine unverzügliche richterliche Entscheidung rechtlich möglich und geboten ist. Ausgenommen von der Zuständigkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes sind Geschäfte, für die an Werktagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr bzw. freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.00 Uhr ein richterliches Tätigwerden beantragt wird oder von Amts wegen geboten ist.

Der richterliche Bereitschaftsdienst ist im Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Saarbrücken, erreichbar:

  • Montags bis Donnerstags    
    von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr
  • Freitags                                 
    von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr
  • Samstags, Sonntags
    sowie an Feiertagen               
    von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr 

Darüber hinaus ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, die telefonisch erreichbar ist unter den Telefonnummern 0681/501-5029 und 0681/501-5082 und zwar

in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März 

  • Montags bis Freitags             
    von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr
  • Samstags, Sonntags
    sowie an Feiertagen              
    von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr sowie  
    von 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr

in der Zeit vom 1. April  bis zum 30. September 

  • Montags bis Freitags             
    von 04.00 Uhr bis 07.30 Uhr
  • Samstags, Sonntags
    sowie an Feiertagen              
    von 04.00 Uhr bis 10.00 Uhr sowie
    von 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr.