Amtsgericht Neunkirchen 
 


 


Zuständigkeit des Amtsgerichts Neunkirchen

 

  1. Örtliche Zuständigkeit

    Das Amtsgericht Neunkirchen ist grundsätzlich örtlich zuständig für die Stadt Neunkirchen mit den Stadtteilen Neunkirchen, Furpach, Kohlhof, Wellesweiler, Wiebelskirchen, Hangard, Heinitz, Sinnerthal und Münchwies, außerdem für die Gemeinde Spiesen-Elversberg. Außerdem bearbeitet das Amtsgericht Neunkirchen sämtliche Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich des Straßenverkehrs im Landkreis Neunkirchen. Das Schöffengericht ist örtlich zuständig für die Bezirke der Amtsgerichte Neunkirchen, St. Wendel und Homburg.

  2. Sachliche Zuständigkeit

    Die Amtsgerichte sind als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit allgemein zuständig für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familiensachen sowie für die sog. „Freiwillige Gerichtsbarkeit". Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie unter den entsprechenden Unterpunkten des Menüs "Aufgaben".