Zuständigkeit in Registersachen
Nachdem im Saarland die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt werden, befindet sich beim Amtsgericht Neunkirchen nur noch das Vereins- und Güterrechtsregister.
Güterrechtsregister
Hier werden vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Güterstände eingetragen.
a) Gütertrennung
b) Gütergemeinschaft
Wegen weitgehender rechtlicher Folgen der Vereinbarung eines Güterstandes ist die Beratung und Beurkundung durch einen Notar erforderlich.
Vereinsregister
Ein nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichteter Verein erlangt durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit, d.h. er kann als Verein klagen, aber auch verklagt werden. Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen. Er darf zu seinem Namen den Zusatz e.V. führen.
Gegründet wird ein Verein von mindestens 7 Personen, die sich auf eine Satzung einigen müssen und einen Vorstand bestimmen. Die Erstanmeldung und alle folgenden Änderungen müssen in notariell beglaubigter Form erfolgen.
Kontakt:
| Registergericht |
Serviceabteilung 18 |
Tel.Nr. 06821/106-104 |