Amtsgericht Neunkirchen 
 


 


Zuständigkeit in Registersachen

Nachdem im Saarland die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt werden, befindet sich beim Amtsgericht Neunkirchen nur noch das Vereins- und Güterrechtsregister.

Güterrechtsregister

Hier werden vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Güterstände eingetragen.

a) Gütertrennung

b) Gütergemeinschaft

Wegen weitgehender rechtlicher Folgen der Vereinbarung eines Güterstandes ist die  Beratung und Beurkundung durch einen Notar erforderlich.

                                                                                                                                                                                       

Vereinsregister

Ein nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichteter Verein erlangt durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit, d.h. er kann als Verein klagen, aber auch verklagt werden. Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen. Er darf zu seinem Namen den Zusatz e.V. führen.

Gegründet wird ein Verein von mindestens 7 Personen, die sich auf eine Satzung einigen müssen und  einen Vorstand bestimmen.  Die Erstanmeldung und alle folgenden Änderungen müssen in notariell beglaubigter Form erfolgen.

 

Kontakt:

 Registergericht  Serviceabteilung 18  Tel.Nr. 06821/106-104