Amtsgericht Neunkirchen 
 


Bezirk Spiesen-Elversberg

Bezirk Neunkirchen

 


Schiedsleute
 
 
Schiedsleute sind Personen, die zur Schlichtung streitiger Angelegenheiten von den Gemeinden bestellt werden. Sie ehrenamtlich tätig.
 
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des Antragsgegners. Den für Sie zuständigen Schiedsmann ersehen Sie aus dem Bezirksverzeichnis.
 
Sachlich zuständig sind Schiedsleute
  • in erster Linie bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600,00 Euro
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • bei Beleidigungen

Beim Amtsgericht Neunkirchen gibt es acht Schiedsleute. Die Sprechzeiten der Schiedsleute erhalten Sie auf Anfrage.

Details sind in der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) bzw. im Landeschlichtungsgesetz (LSchlG)nachzulesen.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen  hat eine eigene Webseite. Diese finden Sie hier. Die Landesvereinigung Saarland finden Sie hier.

 

Liste der Schiedsleute beim Amtsgericht Neunkirchen

 Name, Anschrift  Bezirk  Telefon-Nr.
Jonas Hibbeler, Sinnerthaler Weg 30, 66538 Neunkirchen 1-Unterstadt

017691427445

Bezirk z.Zt. nicht besetzt. Vertretung erfolgt durch Herrn Hibbeler

2-Oberstadt   
Horst Baron, Mühlackerweg 33, 66539 Neunkirchen

3-Wellesweiler

   06821/47318
Hartmut Ulrich, Zur Ewigkeit 53, 66539 Neunkirchen

4-Fu,Ko,Lud

   06821/31456
Detlef Heckmann, Hyazinthenweg 5, 66540 Neunkirchen  5-Wiebelsk.    06821/9992990
Dieter Hartmann, Zum Zimmermannsfeld 4 a, 66540 Neunkirchen 6-Hangard und Münchwies    06821/51135
Gerd Diel, Spieser Str. 89, 66583 Spiesen-Elversberg 1-Elversberg 

p:06821/730904

d:0681/501-5447

Hermann Specht, Am Wildbertsstock 20, 66583 Spiesen-Elversberg 2-Spiesen    06821/70382

 

Weitere Information

Zur außergerichtlichen Beilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten mit Gewerbebetreibenden bzw. Händlern aus dem EU-Ausland (auch Island und Norwegen) können Verbraucher sich auch an die Clearingstelle Deutschland wenden. Dort erhalten Verbraucher Beratung und praktische Unterstützung zur Erzielung einer gütlichen Einigung bzw. einer Schlichterentscheidung. Die Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs bleibt stets möglich.  

Die Clearingstelle wird unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und durch die Europäische Kommission.

Kontakt:

Clearingstelle Deutschland, c/o Euro-Info-Verbraucher e.V., Kinzigster. 22, D-77694 Kehl

Telefon: 07851-99148-0 

Fax: 07851-99148-11

E-Mail: info@euroinfo-hekl.com  

Internet: www.eej-net.de